Was bedeutet der 0 % MwSt.-Satz für Photovoltaikanlagen?
Die Einführung des 0%-MwSt.-Satzes auf Photovoltaikanlagen ist eine wichtige Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Wenn Sie ein komplettes Solarsystem (einschließlich Solarmodule und Wechselrichter) für Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen kaufen, können Sie von dieser steuerlichen Erleichterung profitieren. Doch was genau bedeutet das für Sie? In diesem Artikel erklären wir Ihnen detailliert, wer den 0%-Satz in Anspruch nehmen kann, welche Produkte darunter fallen und wie Sie die Vorteile für sich nutzen können.
Die Grundlage: § 12 Abs. 3 UStG – Was steckt hinter dem 0%-Satz?
Der 0%-Steuersatz für Photovoltaikanlagen wird durch den § 12 Abs. 3 UStG geregelt. Laut diesem Paragrafen gelten solare Systeme als steuerbegünstigt, wenn sie für den Eigenverbrauch installiert werden und dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Wesentlichen bedeutet das, dass Sie für Ihre komplette PV-Anlage keine Mehrwertsteuer bezahlen müssen, wenn die Anlage für den privaten Gebrauch oder in einem nicht vorsteuerabzugsberechtigten Geschäftsbetrieb installiert wird.
Wichtige Kriterien für die 0%-Regelung:
- Komplettes System: Sie können den 0%-Satz nur dann nutzen, wenn Sie eine vollständige PV-Anlage kaufen. Dazu gehören Solarmodule, Wechselrichter und ggf. Zubehör (wie Montagematerial und Kabel). Einzelne Komponenten (z. B. nur Solarmodule oder nur Wechselrichter) unterliegen der normalen 19%-MwSt..
- Anlage zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch: Die Anlage muss für die Stromversorgung von Haushalten oder kleinen Unternehmen genutzt werden. Solaranlagen, die beispielsweise zur Einspeisung ins öffentliche Netz verwendet werden, können ebenfalls unter diese Regelung fallen, sofern sie für den Eigenverbrauch optimiert sind.
- Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden: Damit die 0%-MwSt. greift, muss die Photovoltaikanlage in oder an einem Gebäude installiert werden, das zu Wohnzwecken dient. Auch für Balkonkraftwerke gilt dieser Steuersatz, solange sie für den Eigenverbrauch genutzt werden.
- Keine Vorsteuerabzugsberechtigung: Um von der Steuererleichterung zu profitieren, darf der Käufer keine Vorsteuerabzugsberechtigung besitzen. Das bedeutet, dass private Endverbraucher und kleine Unternehmenden 0%-Satz in Anspruch nehmen können, nicht aber große Unternehmen, die bereits die Vorsteuer aus ihrer Umsatzsteuer zurückerhalten können.