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0 % MwSt. auf Photovoltaikanlagen

Alles, was Sie wissen müssen!

Was bedeutet der 0 % MwSt.-Satz für Photovoltaikanlagen?


Die Einführung des 0%-MwSt.-Satzes auf Photovoltaikanlagen ist eine wichtige Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Wenn Sie ein komplettes Solarsystem (einschließlich Solarmodule und Wechselrichter) für Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen kaufen, können Sie von dieser steuerlichen Erleichterung profitieren. Doch was genau bedeutet das für Sie? In diesem Artikel erklären wir Ihnen detailliert, wer den 0%-Satz in Anspruch nehmen kann, welche Produkte darunter fallen und wie Sie die Vorteile für sich nutzen können.

Die Grundlage: § 12 Abs. 3 UStG – Was steckt hinter dem 0%-Satz?


Der 0%-Steuersatz für Photovoltaikanlagen wird durch den § 12 Abs. 3 UStG geregelt. Laut diesem Paragrafen gelten solare Systeme als steuerbegünstigt, wenn sie für den Eigenverbrauch installiert werden und dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Wesentlichen bedeutet das, dass Sie für Ihre komplette PV-Anlage keine Mehrwertsteuer bezahlen müssen, wenn die Anlage für den privaten Gebrauch oder in einem nicht vorsteuerabzugsberechtigten Geschäftsbetrieb installiert wird.

Wichtige Kriterien für die 0%-Regelung:

  1. Komplettes System: Sie können den 0%-Satz nur dann nutzen, wenn Sie eine vollständige PV-Anlage kaufen. Dazu gehören Solarmodule, Wechselrichter und ggf. Zubehör (wie Montagematerial und Kabel). Einzelne Komponenten (z. B. nur Solarmodule oder nur Wechselrichter) unterliegen der normalen 19%-MwSt..
  2. Anlage zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch: Die Anlage muss für die Stromversorgung von Haushalten oder kleinen Unternehmen genutzt werden. Solaranlagen, die beispielsweise zur Einspeisung ins öffentliche Netz verwendet werden, können ebenfalls unter diese Regelung fallen, sofern sie für den Eigenverbrauch optimiert sind.
  3. Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden: Damit die 0%-MwSt. greift, muss die Photovoltaikanlage in oder an einem Gebäude installiert werden, das zu Wohnzwecken dient. Auch für Balkonkraftwerke gilt dieser Steuersatz, solange sie für den Eigenverbrauch genutzt werden.
  4. Keine Vorsteuerabzugsberechtigung: Um von der Steuererleichterung zu profitieren, darf der Käufer keine Vorsteuerabzugsberechtigung besitzen. Das bedeutet, dass private Endverbraucher und kleine Unternehmenden 0%-Satz in Anspruch nehmen können, nicht aber große Unternehmen, die bereits die Vorsteuer aus ihrer Umsatzsteuer zurückerhalten können.

Damit Sie sicher sein können, dass Sie auch die richtige Produktwahl treffen, haben wir für Sie zusammengestellt, welche Produkte von der 0%-Steuerregelung profitieren.

  • Komplette Photovoltaikanlagen (einschließlich Solarmodule, Wechselrichter, Montagematerial, Kabel, Speicher und Laderegler)
  • Balkonkraftwerke (sobald alle erforderlichen Komponenten enthalten sind)
  • Energiespeicher, wenn sie zusammen mit einer Solaranlage angeboten werden und die oben genannten Kriterien erfüllen
  • Systeme zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch, die auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden

Wenn Sie nur einzelne Komponenten oder Ersatzteile kaufen, die keine vollständige PV-Anlage darstellen, gilt der normale Mehrwertsteuersatz von 19 %. Beispiele hierfür sind:

  • Nur Solarmodule oder Wechselrichter
  • Einzelne Kabel oder Montagezubehör
  • Ersatzteile für bestehende Photovoltaikanlagen

Wenn Sie eine komplette Photovoltaikanlage mit allen notwendigen Komponenten (Solarmodule, Wechselrichter, etc.) bestellen, können Sie den 0%-MwSt.-Satz für Ihre Bestellung nutzen.

Wir bieten auf unserer Seite fertige Sets an, die alle notwendigen Teile enthalten, um Ihnen die Auswahl und Bestellung zu erleichtern. Falls Sie kein passendes Set finden, kontaktieren Sie uns einfach – wir erstellen Ihnen ein individuelles Kombipaket, das nicht nur günstiger ist, als alles einzeln zu kaufen, sondern bei dem Sie auch vom 0%-MwSt.-Satz profitieren können.

0 % MwSt. gilt für komplette Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke, die für den Eigenverbrauch installiert werden.

Einzelne Teile und Komponenten (z. B. Solarmodule oder Wechselrichter) unterliegen der 19% MwSt.

Die Anlage muss auf einem Wohngebäude installiert werden und der Käufer darf keine Vorsteuerabzugsberechtigung haben.

Was, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Produkt unter den 0%-Satz fällt?

Wir verstehen, dass die Regelungen zur Mehrwertsteuer manchmal etwas verwirrend sein können. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr gewähltes Produkt unter die 0%-MwSt.-Regelung fällt, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter und klärt alle offenen Fragen, damit Sie keine unerwarteten Kosten haben.