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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich
1.1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Enigma 42 und ihren Kunden über den Verkauf, die Lieferung sowie die Erbringung handwerklicher, technischer und sonstiger Dienstleistungen.

1.2.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.


2. Leistungen und Vertragsgegenstand
2.1.

Enigma 42 erbringt handwerkliche, technische und sonstige Dienstleistungen sowie Lieferungen im Zusammenhang mit Bau-, Ausbau-, Installations-, Sanierungs- und sonstigen projektbezogenen Leistungen.

Art, Umfang und Inhalt der jeweiligen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.

2.2.

Der konkrete Leistungsumfang wird ausschließlich durch das Angebot bestimmt. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

2.3.

Darstellungen auf Webseiten, sozialen Medien oder sonstigen Medien stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen ausschließlich der unverbindlichen Information.

Ein Vertrag kommt erst durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.


3. Vertragsschluss und Auftragsabwicklung
3.1.

Nach einer unverbindlichen Erstberatung erstellt Enigma 42 ein individuelles Angebot.

3.2.

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot mindestens in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) annimmt.

3.3.

Änderungen, Ergänzungen sowie Zusatz- oder Nachtragsleistungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp).


4. Planungs- und Vorbereitungsleistungen
4.1.

Mit Auftragserteilung beginnt Enigma 42 – sofern erforderlich – mit Planungs-, Vorbereitungs- und Projektierungsleistungen.

4.2.

Hierzu zählen insbesondere:

  • technische und/oder bauliche Auslegung,

  • Projektplanung und Organisation,

  • Abstimmungen mit dem Kunden,

  • Arbeitszeiten von Mitarbeitern,

  • Vorbereitung der Ausführung,

  • Materialdisposition.

4.3.

Diese Leistungen sind vergütungspflichtige Vertragsleistungen, auch wenn es noch nicht zu einer Ausführung vor Ort gekommen ist.

4.4.

Wird der Vertrag nach Auftragserteilung beendet, sind die bis dahin erbrachten Planungs-, Vorbereitungs- und Organisationsleistungen vom Kunden zu vergüten.


5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1.

Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.

5.2.

Enigma 42 ist berechtigt, bei größeren oder aufwändigen Projekten angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

5.3.

Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

5.4.

Bei Zahlungsverzug ist Enigma 42 berechtigt, Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschäden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.


6. Kündigung des Vertrags durch den Kunden
6.1.

Der Kunde kann den Vertrag vor Abschluss der Arbeiten kündigen.

Die Kündigung entbindet den Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Aufwendungen zu vergüten.

6.2.

Im Falle der Kündigung sind insbesondere zu vergüten:

  • Planungs- und Vorbereitungsleistungen,

  • Personal- und Arbeitskosten,

  • bereits bestellte oder beschaffte Materialien,

  • sonstige projektbezogene Aufwendungen.

6.3.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines Einzelnachweises der tatsächlich erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten.


7. Materialbestellungen
7.1.

Materialbestellungen erfolgen – soweit erforderlich – nach Auftragserteilung.

7.2.

Soweit Materialien speziell für den Kunden bestellt oder beschafft werden, ist eine Rückgabe oder anderweitige Verwendung regelmäßig ausgeschlossen.

7.3.

Kündigt der Kunde den Vertrag nach erfolgter Materialbestellung, hat er die hierfür entstandenen Kosten vollständig zu tragen.


8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1.

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

8.2.

Vereinbarte Termine sind einzuhalten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zugang zu den Arbeitsbereichen möglich ist.

8.3.

Verzögerungen, Mehraufwände oder zusätzliche Kosten, die durch fehlende Mitwirkung, fehlende Freigaben oder kurzfristige Terminabsagen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.


9. Lieferung und Ausführung
9.1.

Liefer- und Ausführungstermine werden individuell vereinbart.

9.2.

Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, berechtigen Enigma 42 zur Anpassung der Termine sowie zur Berechnung entstehender Mehrkosten.


10. Einsatz von Subunternehmern
10.1.

Enigma 42 ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise Subunternehmer einzusetzen.

10.2.

Der Einsatz von Subunternehmern entbindet Enigma 42 nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung.

10.3.

Ein Anspruch des Kunden auf die Ausführung der Leistungen durch bestimmte Personen oder Unternehmen besteht nicht.


11. Eigentumsvorbehalt
11.1.

Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Enigma 42.

11.2.

Bei Zahlungsverzug ist Enigma 42 berechtigt, die Herausgabe gelieferter Produkte zu verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


12. Bauöffnungen, Oberflächen und Nacharbeiten
12.1.

Die geschuldeten Leistungen beschränken sich auf die im Angebot beschriebenen technischen, handwerklichen oder baulichen Arbeiten.

12.2.

Erforderliche Bauöffnungen, Durchbrüche, Schlitzarbeiten oder Anpassungen werden fachgerecht und im technisch bzw. baulich notwendigen Umfang ausgeführt.

12.3.

Putz-, Maler-, Spachtel-, Tapezier-, Fenster-, Fassaden- oder sonstige Oberflächen- oder Ausbauarbeiten sind nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

12.4.

Eine oberflächen- oder malerfertige Wiederherstellung ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


13. Gewährleistung und Haftung
13.1.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

13.2.

Die Haftung von Enigma 42 ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


14. Widerrufsrecht für Verbraucher
14.1.

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

14.2.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung.

14.3.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Enigma 42 vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, hat der Verbraucher im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten.


15. Verhaltensgrundsätze und Geschäftspraktiken
15.1.

Enigma 42 verpflichtet sich zu fairen, transparenten und gesetzeskonformen Geschäftspraktiken.

15.2.

Bestechung, Korruption, Vorteilsnahme sowie sonstige unlautere oder rechtswidrige Geschäftspraktiken werden nicht toleriert.

15.3.

Gleiches wird auch von Kunden, Geschäftspartnern und eingesetzten Subunternehmern erwartet.


16. Datenschutz
16.1.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.


17. Zusatzleistungen / Nachträge
17.1.

Leistungen, die nicht ausdrücklich im ursprünglichen Angebot enthalten sind, gelten als gesonderte Zusatz- oder Nachtragsleistungen und werden gesondert vergütet.

17.2.

Zusatzleistungen können insbesondere entstehen durch:

  • nachträgliche Änderungswünsche des Kunden,

  • zusätzliche Installationen oder Erweiterungen,

  • geänderte technische oder bauliche Anforderungen,

  • Mehraufwand auf der Baustelle,

  • sowie nicht vorhersehbare oder bei Angebotsstellung nicht erkennbare Umstände.

17.3.

Zusatzleistungen und Nachträge bedürfen mindestens einer Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp).

17.4.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis des tatsächlichen Material- und Arbeitsaufwands, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.


18. Kundenschutz / Umgehungsverbot
18.1.

Der Kunde verpflichtet sich, während der laufenden Vertragsbeziehung sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Abschluss oder Beendigung des Projekts keine von Enigma 42 eingesetzten, vermittelten oder benannten Subunternehmer, Nachunternehmer oder Kooperationspartner unmittelbar oder mittelbar mit Leistungen zu beauftragen, die mit dem Vertragsgegenstand oder einem hiermit zusammenhängenden Folgeprojekt in Verbindung stehen, sofern der Kontakt ausschließlich oder überwiegend über Enigma 42 zustande gekommen ist.

18.2.

Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar und berechtigt Enigma 42 insbesondere dazu:

  • laufende Arbeiten bis zur Klärung einzustellen,

  • offene Leistungen sofort abzurechnen,

  • bereits entstandene Planungs-, Material-, Organisations- und Projektkosten geltend zu machen,

  • sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

18.3.

Der Kunde verpflichtet sich, Enigma 42 sämtliche Schäden zu ersetzen, die durch eine unzulässige Umgehung oder Direktbeauftragung eingesetzter oder vermittelter Subunternehmer, Nachunternehmer oder Kooperationspartner entstehen.

18.4.

Bereits erbrachte Leistungen, Planungsleistungen, Materialkosten, Bestellungen sowie sonstige projektbezogene Aufwendungen bleiben unabhängig hiervon vollständig vergütungspflichtig.


19. Abnahme der Leistungen
19.1.

Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt die Abnahme durch den Kunden.

19.2.

Teilabnahmen einzelner Gewerke oder Bauabschnitte sind zulässig.

19.3.

Die Abnahme kann schriftlich, durch Unterzeichnung eines Prüf-, Übergabe- oder Abnahmeprotokolls oder durch Ingebrauchnahme der Leistungen erfolgen.

19.4.

Erfolgt trotz Fertigstellungsmitteilung keine ausdrückliche Abnahme innerhalb angemessener Frist und werden die Leistungen genutzt oder weiterverarbeitet, gelten die Leistungen als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.


20. Kommunikation und Dokumentation
20.1.

Projektbezogene Abstimmungen, Freigaben, Änderungswünsche sowie Terminabsprachen können per E-Mail, WhatsApp oder in vergleichbarer elektronischer Form erfolgen.

20.2.

Enigma 42 ist berechtigt, projektbezogene Foto- und Videodokumentationen zur Dokumentation des Leistungsumfangs, des Baufortschritts sowie zur Beweissicherung anzufertigen.

20.3.

Eine Verpflichtung zur vollständigen Foto- oder Videodokumentation besteht nicht.


21. Schlussbestimmungen
21.1.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21.2.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand 06/2026